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by Jörg Frahnow
Senftenberg
Senftenberg am See
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Pension Jüttendorfer Gästezimmer



1. Geltung der Bedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit oben genannter Pension abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB hängen deutlich und allgemein sichtbar in der Pension aus und werden dem Gast oder Auftraggeber bei Vereinbarungen gesondert ausgehändigt.

2. Abschluß des Gastaufnahmevertrages

Maßgelich ist die jeweils gültige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen. Im übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend. Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei Pensionsübernachtungen ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war, bereitgestellt worden ist.

3. Reservierung

Werden Zimmer oder sonstige Leistungen (z.B. Shuttle-Service) auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann oben genannte Pension ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen. Reservierte und seitens der Pension bestätigte Zimmer werden am Ankunftstag ab 16:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung gestellt. Die Pension ist berechtigt, reservierte Zimmer am Ankuftstag nach 19:00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

4. Preisänderungen

Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluß seitens der Pension entsprechend den dann gültigen Preislisten geändert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Erbringung der einzelnen Leistung mehr als 4 Monate beträgt.

5. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, mit Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug und in bar zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt die Pension alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Gast einzustellen. Voraussetzung ist, daß die Pension die Inverzugsetzung durch eine Mahnung unter Fristsetzung und Hinweis auf diese Folgen bewirkt. Übersteigt der Rechnungsbetrag Euro 200,-- oder hält sich der Gast länger als 6 Tage in der Pension auf, so ist die Pension berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen zu stellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.

6. Vorauszahlungen

Die Pension kann ohne Begründung jegliche Bestellannahme, jede Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen oder fortzuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung der voraussichtlich geschuldeten Beträge im Voraus abhängig machen und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.

7. Stornierungen, Stornobedingungen

In Fällen der Stornierung von Reservierungen seitens des Gastes oder der Nichtinanspruchnahme der von der Pension angebotenen Leistungen werden die bestellten und reservierten, aber von dem Gast nicht abgenommenen, seitens des Pension aber angebotenen, vertraglichen Leistungen (inbes. für die Logis der Gäste) zu entstehenden Pauschalen durch die Pension dem Gast berechnet:

    · -Stornierung zwischen einschl. 30. und einschl. 15. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen:
     Berechnung von 40% der bestellten/ reservierten Leistungen.

    · -Stornierung zwischen einschl. 14. und einschl. 8. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen:
     Berechnung von 60% der bestellten/ reservierten Leistungen

    · -Stornierung zwischen einschl. 7. und einschl. 3. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen:
     Berechnung von 80% der bestellten/ reservierten Leistungen

    · -Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Erbringung der jeweiligen Leistungen:
     Berechnung von 100% der bestellten/reservierten Leistungen.

Die Stornobedingungen werden um die Beträge gemindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer bzw. Weiterberechnung der Leistungen zum bestellten/ reservierten Termin seitens der Pension erzielt werden.Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten/ reservierten Leistungen nur telweise seitens des Gastes storniert wurden,wobei die genannten Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert wurde, beziehen oder wenn der Gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten/ reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

Wurden bereits vor Anreise Rechnungen, Teilrechnungen oder Anzahlungsbelege ausgestellt und zugesendet wird bei Stornierung, unabhängig vom Stornierungszeitpunkt, eine Aufwandsentschädigung einbehalten.

8. Haftung

Für die Haftung der Penion gelten die § 701-703 des BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde von der Pension, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

9. Sonstiges

a) In den öffentlichen Bereichen der Pension ist, wenn nicht ander vereinbart, das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.
b) In unserem gesamten Haus gilt ein ausdrückliches Rauchverbot. Bei Zuwiederhandlung erheben wir Schadensersatzforderungen.
c) Bis auf Tisch und Stühle hat das Mobilar, insbesondere Betten, Schränke und Kommoden, sowie sämtliche Einrichtungs- und Dekorationsgegenstände am Aufstellungsort zu verbleiben. Bei Zuwiederhandlung und dadurch entstehende Schäden erheben wir ebenfalls Schadensersatzforderungen.
d) Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbes. nicht die einer abschließenden Regelung.
e) Für die Bedingungen und die gesamten Rechtsbezeichnungen zwischen der Pension und dem Gast gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
f) Gerichtsstand ist das für den Standort der Pension zuständige Amts-bzw. Landgericht.

10. Widerruf von Reservierungen

Hat die Pension begründeten Anlaß zu der Annahme, daß der Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt (z.B. Brand, Streik, etc.) kann die Pension jede Reservierung absagen, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein und dabei entsprechend der Regelungen für Stornierungen gemäß Ziffer 7 verfahren und Stornogebühren verlangen.







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